Einwilligungserklärung Selbsttests
Elternschreiben Kultusminister Lorz
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie vermutlich bereits durch die Medien erfahren haben, wird der Unterricht ab dem kommenden Montag in gleicher Weise organisiert wie vor den Osterferien. Was bedeutet das im Einzelnen für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassenstufen?
Klassen 5, 6, 10b und Q2a/b: Präsenzunterricht und Testpflicht
Wie bisher kommen diese Schüler*innen täglich in den Präsenzunterricht. Ein negativer SARS-CoV-2-Test ist hierfür Voraussetzung, wobei es hier zwei Möglichkeiten gibt:
Alle bekannten Hygieneregeln (AHA+L-Regeln) gelten weiterhin wie bisher. An den Abiturprüfungstagen werden die Schüler*innen der Klassen 10b und Q2a/b in den Distanzunterricht gehen. Die Wochenstundenpläne werden zeitnah wie gewohnt im Schulportal veröffentlicht.
Durchführung der Schnelltests
Die SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests, die den Schulen vom Land Hessen zur Verfügung gestellt wurden, werden in der PTID in der Regel jeweils montags und donnerstags durchgeführt. Hierfür richten wir extra Testräume ein, in dem sich die Schüler*innen nur zur Testdurchführung aufhalten, sodass ein sensibler und gewissenhafter Umgang mit den Schnelltests und deren Ergebnissen gewährleistet werden kann.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt, werden wir als erfahrene Pädagogen und Vertrauenspersonen die Kinder zu beruhigen wissen. In diesem Falle werden die Erziehungsberechtigten umgehend kontaktiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen, liebe Eltern, abgestimmt. Es muss ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden.
Die Lehrerkräfte begleiten die Schüler*innen während der Tests und führen diese nicht an ihnen durch. Nichtsdestotrotz benötigen wir hierfür bis spätestens Montag, den 19. April, eine Einwilligungserklärung (inkl. Datenschutzerklärung). Derzeit liegt uns der aktualisierte Vordruck leider noch nicht vor. Sobald uns dieses offizielle Schriftstück vom Schulamt zur Verfügung gestellt wird, werden wir Ihnen dieses umgehend weiterleiten.
Wir bitten besonders an den Testtagen um absolute Pünktlichkeit, da das Zeitfenster für eine geordnete Durchführung der Tests an der Schule recht klein ist.
Ein Link zu einem Video zur korrekten Testdurchführung finden Sie als Ergänzung auf unserer Homepage.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen, werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Melden Sie Ihr Kind in diesem Falle bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab.
Abiturient*innen: Abiturprüfungen
Ab dem 21. April beginnen die landesweiten zentralen schriftlichen Abiturprüfungen. Für diese Schüler*innen bestehen folgende Möglichkeiten:
Hierzu findet am Montag, dem 19. April 2021, um 13:30 Uhr eine Oberstufenkonferenz über Teams mit allen beteiligten Schüler*innen statt.
Klassen 7, 8 und 10a: Distanzunterricht
Die Schüler*innen der Klassen 7, 8 und 10a werden wie bisher im Distanzunterricht beschult. Wochenstundenpläne finden Sie wie gewohnt im Schulportal.
Klassen 9a/b und Ea/b: Betriebspraktika
Das Praktikum kann wie geplant stattfinden. Sollte jemand gesundheitliche Bedenken haben und daher das Praktikum nicht absolvieren wollen, so können einmalig Aufgaben aus dem Themenkomplex „Arbeitswelt und Berufsorientierung“ über das Schulportal abgerufen werden. Ein alternativer Distanzunterricht für einzelne Schüler*innen wird nicht angeboten.
Wir bedanken uns schon jetzt ganz herzlich für Ihre Mitarbeit und Unterstützung! Bei all den schwierigen Rahmenbedingungen wollen wir den Schüler*innen so viel Unterricht wie irgend möglich bieten. Ein sicherer Schulbetrieb ist uns allen sehr wichtig, aber das schaffen wir nur gemeinsam - mit allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft.
Bitte beachten Sie auch das Anschreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz, das sich im Anhang befindet.
Ihre / Eure Schulleitung
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